Angebot für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen
mögliche Leistungen der Pflegeberatung für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen
Analyse Hilfebedarf, Finanzierung, Organisation, laufende Anpassung etc.
- Erstellung eines individuellen Versorgungsplans für den Pflegebedarf und Planung Umsetzung
- Erstellen eines Widerspruchs incl. Begründung bei Ablehnung von Pflegeleistungen durch die Pflegekasse
- Prüfung Ihrer Ansprüche aus der Pflegeversicherung und ggf. Antragstellung auf Zusatzleistungen (z.B. bei der barrierefreien Wohnraumanpassung und eingeschränkter Alltagskompetenz)
- Aufnahme und Weiterleitung von Anträgen an Ihre Pflegeversicherung, ggf. Anträge auf Hilfe zur Pflege, ggf. Anträge für Pflegehilfsmittel und Pflegeverbrauchsmittel, ggf. Anträge auf Zuzahlungsbefreiung und Schwerbeschädigung
- Übergabe Pflegetagebuch und Tips zur Führung desselben
- Anwesenheit beim Besuch des Prüfdienstes, Auswertung des Bescheides der Pflegekasse und ggf. Prüfung weiterer Schritte
- Hilfe beim Entlassungsmanagement aus der Klinik in die pflegerische Versorgung
- gemeinsame Gestaltung einer optimalen Pflegeversorgung und Nutzung aller Möglichkeiten, z. B. Pflegegeld oder Pflegesachleistungen bzw. eine Kombination aus beiden Leistungen
- Hilfe bei der Organisation von Kurzzeit- oder Verhinderungspflege
- Auskunft bzw. Informationen zu Leistungen / Leistungsanbietern der Pflege im ambulanten, teilstationären, stationären Bereich im Einzugsbereich
- Bei akutem Bedarf: Hilfe beim Hinwirken auf sofortige Entscheidung unter Berücksichtigung von Anträgen nach SGB V (Krankenversicherung), SGB XI (Pflegeversicherung) und SGB XII (Hilfe zur Pflege)
- Leistungen für Pflegepersonen prüfen und beantragen
- Veranlassung der erforderlichen Maßnahmen / Implementierung der Hilfen, Koordination der Hilfen
- Wohnraumberatung, ggf. Umbaumaßnahmen planen und Förderung der Pflegeversicherung beantragen
- Organisierung von Hilfsmitteln und Pflegehilfsmitteln
- und vieles mehr
Gesetzliche Betreuung
- Übernahme von gesetzlichen Betreuungen nach Betreuungsanregung und Beschluß des Amtsgerichtes möglich
- ..und vieles mehr